Die Berechnung meines Honorars erfolgt bei Selbstzahlern auf Basis meines Stundensatzes i.H.v. 85,00 €. Bei Privat- und Zusatzversicherten verrechne ich nach Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Kostenabrechnung erfolgt jedoch für alle gleich, unabhängig vom Versicherungsstatus.
Neupatienten
Für alle Neupatienten wird ein Erstgespräch durchgeführt. Dafür nehme ich mir ausführlich Zeit, Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen. Sie müssen hierfür etwa 1,5 bis 2 Stunden Zeit einplanen. Für die Erstanamnese berechne ich 140,00 €.
Auf Basis des Erstgesprächs, der Labor- und Testergebnisse erstelle ich für Sie einen Therapieplan, den wir in einem Folgetermin (15-30 Min.) besprechen.
Kostenberechnung: Beratung & Behandlung
Für Folgetermine/Behandlungen berechnet sich mein Honorar auf Basis der GebüH (30 Min 50,00 € - 1 Stunde 85,00 €).
Die Behandlungskosten/Beratungskosten (auch telefonisch oder schriftlich) sind abhängig von der gewählten Therapieform sowie Dauer der Behandlung, i.d.R. eine halbe bis eine Stunde. Die Berechnung erfolgt bei Selbstzahlern gemäß Stundensatz (i.d.R. müssen Sie je nach Behandlung mit 50,00 € bis 85,00 € rechnen).
Privatversicherte/Zusatzversicherte und Selbstzahler erhalten die Abrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker(GebüH)(https://www.heilpraktiker.org/gebuehrenverzeichnis-fuer-heilpraktiker). Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für einen Heilpraktiker.
Privatversicherte
Private Krankenversicherungen bieten Tarife an, in denen die Kosten durch Heilpraktiker zumindest teilweise übernommen werden. In welcher Höhe genau, das hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft und von Ihrem speziellen Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich, bis zu welcher Grenze und unter welchen Bedingungen Ihnen die Kosten erstattet werden!